Erste Erfahrungen mit der Auswahl der Studienbewerber durch die Hochschulen
Rolf Blasberg 11 Johannes Gutenberg-Universit?t Mainz, Physiologische Chemie, Mainz, Deutschland
Workshop
Den Hochschulen stark erweiterte M?glichkeiten zur Auswahl ihrer k?nftigen Studierenden zu geben, ist die Intention der 7. Novelle zum Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 28. August 2004. Dies betrifft prim?r die von der Zentralstelle f?r die Vergabe von Studienpl?tzen (ZVS) bundesweit vergebenen Studieng?nge; zur Zeit sind dies Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Ab dem Wintersemester 2005/2006 wurden nur noch je 20% der Studienpl?tze nach Abiturnote und Wartezeit, hingegen 60% - bisher h?chstens 24% - nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens (HAV) vergeben.
Die Bewerbung f?r die genannten Studieng?nge erfolgt weiterhin bei der ZVS, wobei die Studienbewerber bis zu sechs Ortsw?nsche in einer Rangliste angeben k?nnen. Kriterien f?r das HAV sind: Grad der Qualifikation (Abiturnote), gewichtete Einzelnoten, ein fachspezifischer Studierf?higkeitstest, Art der Berufsausbildung und das Ergebnis eines Auswahlgespr?ches, wobei der Abiturnote ma?geblicher Einfluss zu geben ist.
Die den Hochschulen f?r ein Auswahlverfahren zur Verf?gung stehende Zeit ist mit knapp sechs Wochen sehr kurz. Da damit zu rechnen ist, dass zahlreiche Bewerber von mehreren Hochschulen ausgew?hlt werden, gibt die ZVS diesen Bewerbern Gelegenheit, sich innerhalb einer sehr kurzen Frist f?r eine der in Frage kommenden Hochschulen zu entscheiden.
Statistische Daten, insbesondere zu den von den Hochschulen durchgef?hrten Auswahlverfahren, zur Problematik von Mehrfachbewerbungen und -zulassungen und zum Ergebnis von Nachr?ckverfahren k?nnen naturgem?? nur sehr kurzfristig und wahrscheinlich auch h?chst unvollst?ndig zusammengestellt werden. Dennoch soll versucht werden, ?ber erste Erfahrungen aktuell zu berichten.