[Akademische Ausbildung von Hebammen in Deutschland (Teil 2): Chancen und Herausforderungen zur Weiterentwicklung der Profession. Positionspapier des Ausschuss Hebammenwissenschaft (AHW) in der Gesellschaft für medizinische Ausbildung (GMA)]
Sabine Striebich 1Nicola H. Bauer 2
Kirsten Dietze-Schwonberg 3
Melita Grieshop 4
Annette Kluge-Bischoff 5
Birgit-Christiane Zyriax 6
Claudia F. Plappert 7
1 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitätsmedizin Halle, Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Halle (Saale), Deutschland
2 Universität zu Köln und Universitätsklinik Köln, Medizinische Fakultät, Institut für Hebammenwissenschaft, Köln, Deutschland
3 Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz, Deutschland
4 Evangelische Hochschule Berlin, Berlin, Deutschland
5 Universität Augsburg, Medizinische Fakultät, Augsburg, Deutschland
6 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hebammenwissenschaft – Versorgungsforschung und Prävention, Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP, Hamburg, Deutschland
7 Universität Tübingen, Institut für Gesundheitswissenschaften, Tübingen, Deutschland
Zusammenfassung
Die akademische Bildung soll Hebammen in die Lage versetzen, als selbstständige Gesundheitsfachpersonen einen umfassenden Beitrag in der Gesundheitsversorgung von Frauen in der reproduktiven Lebensphase, ihrer Kinder und ihrer Familien zu leisten. Im vorliegenden Artikel wird dargelegt, welche fach- und bildungswissenschaftlichen Anforderungen sich aus den Kompetenzzielen des neuen Berufsgesetzes ergeben, und aufgezeigt, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit Hebammen in Deutschland gemäß dem gesetzlich definierten Aufgabenspektrum tätig sein können.
Bildungswissenschaftliche Anstrengungen und versorgungspolitische Maßnahmen einschließlich Begleitforschung sollten Hand in Hand gehen, um Hebammen in die Lage zu versetzen, ihre Kompetenzen zur Förderung physiologischer Schwangerschaften und Geburten und zur Stärkung der frühen Elternschaft gemäß dem Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ bestmöglich einzubringen. Dabei stellen Maßnahmen zur Gestaltung effektiver interprofessioneller Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen gemäß den jeweiligen Berufsaufgaben und -rollen im ambulanten und im stationären Sektor und an den Schnittstellen einen Kernaspekt dar. Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung von Master, über Promotion bis Habilitation muss ausgebaut werden.
Die Akademisierung des Hebammenberufs eröffnet große Chancen der Professionsentwicklung. Damit Hebammen gemäß ihres breiten beruflichen Aufgabenspektrums tätig sein können, werden bildungswissenschaftlich fundierte Lehrkonzepte sowie geeignete, neu zu entwickelnde Versorgungsstrukturen benötigt. Das birgt das Potenzial, die gesundheitliche Versorgung von Frauen und Familien in der reproduktiven Lebensphase des Elternwerdens in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Schlüsselwörter
Akademisierung, Gesundheitsberufe, Hebammen, Disziplinentwicklung
1. Hintergrund
Mit der Verabschiedung der neuen Berufsgesetze 2019 und 2020 (Hebammengesetz [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html] und Hebammen-Studien- und Prüfungsverordnung [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html]) nahm die Überführung des Berufs der Hebamme auf das akademische Niveau in Deutschland an Fahrt auf. Die Nachbarländer Österreich und die Schweiz hatten dies bereits gut 15 Jahre zuvor durchlaufen. Die Professionsentwicklung und die bestehenden Regularien der Berufsausübung von Hebammen hierzulande unterscheidet sich sehr von denen in Österreich und der Schweiz.
- Entwicklungen der Hebammenprofession in Österreich – kurz gefasst
Die Abrechnung freiberuflicher Leistungen mit den Krankenkassen ist in Österreich an den Besitz einer Kassenstelle geknüpft. Die bestehenden Kassenstellen konnten in den vergangenen Jahren oft nicht besetzt bzw. nachbesetzt werden, da sie finanziell unzureichend und zeitlich zu unflexibel ausgestaltet waren. In vielen Regionen hat dies zu einem großen Angebot an Wahlhebammen geführt, deren Leistung die Frauen und Familien zu einem hohen Maß privat finanzieren. Der damit einhergehenden Entwicklung einer zunehmenden Zwei-Klassen-Hebammenversorgung begegnet die Politik zuletzt mit einem neuen sog. Gesamtvertrag. Hierin sind höhere Leistungen und flexiblere Kassenstellen vorgesehen, ebenso ein zweiter Termin mit einer Hebamme während der Schwangerschaft. Abgesehen von zwei Sprechstunden bei der Hebamme, ist die Schwangerenvorsorge in Österreich in rein ärztlicher Hand- die Freiberuflichkeit der Hebammen in ihren Kernkompetenzen nach wie vor stark eingeschränkt. Die politisch gewollte und in Umsetzung befindliche Etablierung von sog. Primärversorgungszentren hat Potenzial, die Rolle der Hebammen in der gesundheitlichen Grundversorgung zu stärken, sieht die Neufassung des Primärversorgungsgesetzes explizit Hebammen als wesentlichen Bestandteil der Versorgung in den 150 bis 2025 geplanten PVZ vor. - Entwicklungen der Hebammenprofession in der Schweiz – kurz gefasst
Wie in Deutschland und Österreich arbeiten Hebammen in der Schweiz angestellt oder als Beleghebammen im Spital oder sie sind freipraktizierend tätig. Für erweiterte Tätigkeiten werden an Hochschulen verschiedene Weiterbildungsabschlüsse angeboten, wie das Certificate of Advanced Studies (CAS, 10-15 ECTS), Diploma of Advanced Studies (DAS, 30 ECTS) oder der Master of Advanced Studies (MAS, 60 ECTS). Die Fachlaufbahn in den (Uni-)Spitälern sieht für die Rolle der Expertin einen CAS Abschluss vor und für die Rolle der Hebammenexpertin einen MAS oder MSc. Fachführende Hebammenexpert:innen benötigen mindestens einen MSc Abschluss. Die fachspezifischen MSc Studiengänge bilden für das Profil einer Advanced Practice Midwife aus. Dieses Profil wird derzeit von Hochschulen in Kooperation mit der Praxis entwickelt (Berufskonferenz Hebamme der Fachkonferenz Gesundheit und Schweizerischer Hebammenverband, 2021).
Die akademische Bildung soll Hebammen in die Lage versetzen, als „reflektierende Praktiker*innen“ ihr Handeln kritisch zu durchdenken, eigene Forschungsaktivitäten und wissenschaftliche Karrierewege zu entwickeln und eine verantwortungsvolle interprofessionelle Zusammenarbeit zu gestalten [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html]. Hebammen sind für die „selbständige und umfassende Hebammentätigkeit im stationären sowie im ambulanten Bereich qualifiziert“ und sie praktizieren nach dem „allgemein anerkannten Stand hebammenwissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer Berufsethik“ (Hebammengesetz (HebG) 2019, Studienziel §9) [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html], weiterer Wortlaut §9 siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S1.
Die in der Hebammen Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV 2020), Anlage 1, gesetzlich definierten Kompetenzziele für Absolvent*innen eines Bachelorstudiengangs [1] (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S2) begründen die Verantwortlichkeit von Hebammen für die Planung der Gesundheitsversorgung von Frauen sowie trans*, inter und non-binären Personen, die schwanger sind und ein Kind gebären, in zentralen Anteilen der reproduktiven Lebensphase – von Familienplanung über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zum Ende der Stillzeit (sog. „Betreuungsbogen“ [2]). Im Folgenden wird die Geschlechtsidentität von Personen, die Hebammenleistungen in Anspruch nehmen, sprachlich nicht eigens kenntlich gemacht, sondern von Frauen gesprochen [3].
Gemäß dem 9. Nationalen Gesundheitsziel (NGZ) „Gesundheit rund um die Geburt“ (2017) [4] soll die hochentwickelte geburtshilfliche Versorgung in Deutschland zukünftig eine stärkere frau- und familienzentrierte sowie gesundheitsorientierte Ausrichtung erhalten. Risiken und Belastungen bei Schwangeren und werdenden Eltern sollen möglichst früh erkannt, Ressourcen gefördert und passgenaue Hilfe angeboten werden. Das Ziel soll sein, allen Frauen eine möglichst gesunde Schwangerschaft und eine physiologische Geburt mit möglichst wenigen, gut begründeten Interventionen zu ermöglichen sowie die frühe Phase der Elternschaft und die gesunde Entwicklung von Familien zu fördern [4].
Die regelhafte und kontinuierliche Einbindung von Hebammen im gesamten Betreuungsbogen („Midwifery-led Care“, hebammengeleitete Versorgung) ist eine evidenzbasierte, globale Strategie zur Verbesserung der Frauengesundheit [5], kann zahlreiche maßgebliche gesundheitliche Outcomes für Mutter und Kind verbessern [6] und verringert die Anzahl von Interventionen [7]. Präventionsmaßnahmen für Schwangere zu Ernährung und Bewegung sind ein Schlüssel zur Verringerung von langfristigen Gesundheitsrisiken [8]; die Schwangerschaft gilt als wichtiges Zeitfenster zur Annahme eines gesunden Lebensstils in der Lebensspanne [9] und prägt die Gesundheit des Fetus lebenslang („fetale Programmierung“) [8].
2. Hebammenversorgung zur Förderung physiologischer Schwangerschaften
Schwangerschaft und Geburt sind weichenstellend für das Gesundheitsverhalten in Familien, etwa bezüglich Ernährung, körperlicher Aktivität, Zahnpflege oder Impfschutz; es werden Grundsteine für die langfristige physische und psychische Gesundheit gelegt [10].
2.1. Schwangerenvorsorge zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz von Frauen und Familien
Eine Schwangerenvorsorge, wie sie im NGZ empfohlen wird, zielt darauf ab, Gesundheitskompetenzen von Frauen und werdenden Eltern unter Berücksichtigung von individuellen Voraussetzungen, Belastungen und Risiken zu fördern. Hebammen vermitteln evidenzbasierte Informationen und tragen durch persönliche Beratung zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil bei. Hebammen sind bislang in der Schwangerenvorsorge in Deutschland nur marginal vertreten [11]. Vor allem in Gegenden mit hohen Geburtenraten und schlechter sozialer Lage zeigen eine Unterversorgung an Hebammenbegleitung, wie Daten aus Hamburg zeigen [12].
Hebammen sollen das Gesundheitsverhalten schwangerer Frauen bzw. werdender Eltern positiv beeinflussen [13], etwa durch Beratung zur Ernährung und Bewegung zur Prävention von Gestationsdiabetes [14]. Manche Bundesländer sehen in ihren Hebammen-Berufsordnungen auch Beratungstätigkeit zu Verhütung, Familienplanung und sexueller Gesundheit vor. Eine curriculare Aufnahme dieser Inhalte in den Studiengängen und eine strukturelle Verankerung dieser Tätigkeit im Gesundheitssystem könnte die Gesundheitskompetenz und die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen [15].
Hebammen können über Weiterbildung spezielle Kompetenzen für die Begleitung von Schwangeren mit besonderen Bedürfnissen erwerben. So sind beispielsweise in England Specialist Mental Health Midwives [16] etabliert, die in der Lage sind zu einer effektiven perinatalen Gesundheitsversorgung von Frauen mit psychischen Problemen beizutragen.
2.2. Hebammenversorgung zur Unterstützung in Entscheidungssituationen
Hebammen informieren und beraten oft zu Entscheidungssituationen, bei denen mehrere gleichwertige Optionen bestehen, wie etwa bei der Wahl des Geburtsortes. Hier ist das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung („Shared Decision-Making“, SDM) [17] besonders relevant und auch im Hebammenhilfevertrag [13] benannt. Hebammen benötigen besondere Kompetenzen, um alle Optionen mit den Vor- und Nachteilen verständlich darzustellen, die Werte und Wünsche des Gegenübers zu erfragen sowie zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen und diese auch zu überprüfen; auch Kompetenzen in Risikokommunikation sowie zu den Rollen und Aufgaben in einem interprofessionellen Team werden für die Unterstützung der Entscheidungsfindung benötigt [18]. Beratungskompetenz in SDM sollten deshalb bereits im Studium erworben werden.
2.3. Hebammenversorgung in Hebammenzentren
Hebammen können ihre Gesundheitsleistungen nicht nur als Alleinunternehmerinnen, sondern auch in Hebammenzentren bzw. -abteilungen (sog. „Midwifery Units“, MU) anbieten. In diesem Setting könnten zukünftig mehr Frauen als bisher eine kontinuierliche hebammengeleitete Betreuung („Midwifery-led Care“) [5] durch ein Team von Hebammen erhalten. Auch könnten hier bewährte, ressourcensparende Gruppenangebote eingerichtet werden, etwa in der Schwangerenvorsorge [19]. Hebammenzentren können außerhalb oder in unmittelbarer Nähe bzw. auf dem Gelände einer Geburtsklinik eingerichtet werden und auch ambulante Geburten („Geburtshaus“) und eine Wochenbettambulanz einschließen. Dies könnte ein sicheres und ausbaufähiges Konzept der Primärversorgung in Deutschland darstellen, wie eine Auswertung von Daten aus Nordrhein-Westfalen zeigt [20]. Zudem hätten diese Zentren auch eine hohe Bedeutung als Praxiseinsatzorte für Studierende.
3. Hebammenversorgung zur Förderung physiologischer Geburten
3.1. Hebammengeleitete Geburtshilfe
Geburtshilfe ist in Deutschland eine den Hebammen, Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Tätigkeit (HebG § 4). Ärztinnen und Ärzte müssen zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuziehen. Wenn keine besonderen Risiken bestehen, leiten Hebammen Geburten selbstständig und eigenverantwortlich; treten Komplikationen auf, ziehen Hebammen eine Ärztin bzw. einen Arzt hinzu. Welche Befunde und Risiken eine hebammengeleitete Geburt außerhalb von Kliniken ausschließen, nennt der Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbands [21]. In Kliniken werden Geburten in der Regel durch ein Team aus Hebamme und Ärztin bzw. Arzt betreut. Für Frauen ohne besondere Geburtsrisiken ist heute in etwa 36 der ca. 621 bestehenden Geburtskliniken (Stand April 2024) [22] eine hebammengeleitete Geburt im Rahmen eines „Hebammenkreißsaals“ (HKS) [23] möglich – die genaue Anzahl der HKS ist unbekannt, da der Begriff nicht geschützt ist. Auswertungen zeigen, dass Geburten im HKS mit weniger Interventionen und hoher Zufriedenheit der Eltern verbunden sind [20].
Die klinische geburtshilfliche Versorgung lässt zukünftig eine weitere Zentralisierung in große Zentren erwarten; kleine, wohnortnahe Kliniken, in denen bisher Schwangere mit geringen geburtshilflichen Risiken gebären konnten, werden geschlossen [24], [25]. Das führt zu einem Kapazitätsengpass in den großen Kliniken, die dann noch stärker als bisher Gebärende mit unterschiedlichen Risikoprofilen versorgen müssen. Daher werden künftig risikoadaptierte Versorgungskonzepte für Klinikgeburten benötigt. Die Reform der Krankenhausversorgung sieht zukünftig die Einteilung von Kliniken in Versorgungslevel I, II und III vor [26]. Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) [27] und der Deutsche Hebammenverband (DHV) [28] sehen die routinemäßige Verankerung der hebammengeleiteten Geburt auf allen Versorgungsstufen als wichtig an, um eine risikoadaptierte Versorgung zu realisieren.
3.2. Beratungsangebote durch Hebammen und interprofessionelle Teams
Hebammengeleitete Sprechstunden in Kliniken sollten im Sinne des NGZs zukünftig eine regelhafte Anlaufstelle für Schwangere darstellen – nicht nur für die allgemeine Aufklärung und Beratung im Hinblick auf die bevorstehende Geburt, um die gesetzliche Aufklärungspflicht zu medizinischen Interventionen nach BGB §630e zu erfüllen, sondern auch zur Information über Hebammenhilfe bei der Geburt, etwa über nicht-medikamentösen Maßnahmen zur Schmerzlinderung. Diese Art von Beratung und Aufklärung sollten regelhaft alle Schwangeren erhalten.
Ergänzt werden sollten diese Angebote durch evidenzbasierte interprofessionelle Aufklärung und Beratung bei geplanten medizinischen Interventionen, wie Geburtseinleitung, Geburtsplanung bei Mehrlingen, Peridualanästhesie, geplantem Kaiserschnitt oder Geburt aus Beckenendlage und Beratung bei seltenen Ereignissen wie der Begleitung eines Transmannes bei seiner Geburt [29] oder nach Geburt eines intersexuellen Kindes [30] sowie durch „Lotsendienste“ wie den Frühen Hilfen [31].
4. Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit
Hebammen prägen gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten die Arbeitskultur in Kliniken. Die gelebte Kultur einer Abteilung und eine kohärente Haltung des Klinikpersonals ist mit einer geringeren Rate an primären Kaiserschnitten [32] und einer größeren Arbeitszufriedenheit des Klinikpersonals assoziiert und kann zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken, wie Erfahrungen aus Schweden [33] zeigen. Im Zuge der Verwirklichung des NGZs ist die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit – also die Etablierung einer wertschätzenden Kommunikation und eines adäquaten Rollenverständnisses, gemeinsamer Wertvorstellungen und einer guten Teamkooperation [34] – ein wichtiges Anliegen. Denn für Gebärende sind insbesondere eine vertrauensvolle Beziehung zu dem geburtsbetreuenden Personal und eine möglichst kontinuierliche Begleitung prädiktiv für eine hohe Zufriedenheit mit der Geburt [35].
Regeln zu gemeinsamen Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Professionen sollten in internen Handlungsempfehlungen (Standard operating procedures, SOPs) beschrieben werden, etwa wie in der Klinik eine frauzentrierte Gebärumgebung auch für Frauen mit Geburtsrisiken [36] gewährleistet werden kann oder wie Leitlinienempfehlungen konkret umgesetzt werden, z.B. die intermittierende Auskultation fetaler Herztöne während der Geburt [37]. Es ist bekannt, dass Wertschätzung und Anerkennung durch Kolleg*innen sowie eigene Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz, aber auch organisatorische und praktische Erleichterungen die Arbeitszufriedenheit beeinflussen und den Verbleib im Beruf fördern können [38].
5. Weiterentwicklung wissenschaftlicher Karrierewege
Die Akademisierungsquote von Hebammen innerhalb der Gesundheitsberufe ist vergleichsweise hoch, Entwicklungsbedarf besteht allerdings auf Master-Niveau [39].
Aktuell gibt es zwölf drei- bis fünfsemestrige konsekutive, thematisch einschlägige Masterstudiengänge in Deutschland, die eine Vertiefung der Hebammen- und der Gesundheits-/Pflegewissenschaft sowie der Versorgungsforschung bieten. Sie sind meist mit 90 oder 120 ECTS kreditiert. Kompetenzziele sind eine erweiterte Hebammentätigkeit („Advanced Midwifery Practice“, AMP) oder eine Forschungstätigkeit. Unter dem Konzept der AMP werden international unterschiedliche erweiterte Handlungsfelder und Rollen für Hebammen verstanden [40]. Für Deutschland bedarf es einer breiten Diskussion und Konsentierung innerhalb der Disziplin, welche Tätigkeiten Hebammen mit Qualifikation einer AMP in Versorgung, Bildung oder Forschung übernehmen sollten, um zur Optimierung der Versorgung, der Verbesserung des Lernens in der Praxis oder des Managements klinischer Studien beizutragen [41], [42] – einschließlich einer entsprechenden Umsetzungsstrategie.
Es gibt Hinweise, dass das Fehlen wissenschaftlichen Wissens in der Praxis ein wichtiger Faktor ist, der eine evidenzbasierte Versorgung hierzulande erschwert [43]. Hebammen mit Masterabschluss könnten in Deutschland Leitlinienempfehlungen ins Team einbringen, professionsübergreifende Evidenzrunden oder Journal Clubs leiten [44], Standards für eine effektive Teamkooperation z.B. in Notfällen, und für das intersektorale Schnittstellenmanagement erarbeiten und nicht zuletzt klinische Versorgungskonzepte zur Betreuung von Frauen mit speziellen Bedürfnissen oder Risiken entwickeln – etwa für Schwangere mit großer Angst vor der Geburt [45], [46], mit Beeinträchtigungen [47] oder nach der Geburt eines frühgeborenen oder kranken Kindes [48]. Auch die Erarbeitung von Empfehlungen zur Bewältigung von fachlich, ethisch oder rechtlich besonderen Aufgaben im interprofessionellen Team, etwa die Aufklärung zur Episiotomie [49], [50], oder Expert*innen-Beratung von Schwangeren mit geplanter vaginaler Beckenendlagengeburt [51] sowie die Implementierung von kollegialer Beratung („Peer Review“ [52]) und nicht zuletzt Basis-Ultraschalldiagnostik [53] sind mögliche erweiterte Handlungsfelder von Hebammen, die andere Gesundheitsberufe entlasten und [54] und die Qualität der Versorgung verbessern könnten.
Für den Nachwuchs an Hochschullehrenden können derzeit an 14 Hochschulen vier- bis achtsemestrige Masterstudiengänge in Berufspädagogik mit Schwerpunkt Gesundheit/Pflege, allgemeine Berufspädagogik oder Medizinpädagogik bzw. Master of Health Professions Education absolviert werden.
Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung (Promotion, Habilitation) erfordert systematische unterstützende Strukturen wie Promotionsprogramme, Mentoring oder Graduiertenkollegs an Universitäten, vor allem an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs), wie vom Gesundheitsforschungsrat [55] empfohlen, etwa durch kooperative Promotionen oder in Form von landesweiten, universitätsunabhängigen HAW-Promotionszentren oder Promotionskollegs.
Dass von 2017 bis 2019 etwa 50 Prozent der Professuren für Hebammenwissenschaft nicht besetzt werden konnten [40], zeigt die Dringlichkeit der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Bei fachfremder Besetzung einer Professur droht der spezifische Fachbezug in Lehre und Forschung aus dem Blick zu geraten, was die Disziplinentwicklung nachhaltig beeinträchtigt [56].
Professuren an Universitäten sollten weiterentwickelt werden, indem die Stelleninhaber*innen zukünftig, analog zu Professuren für Medizin, ein klinisches Aufgabengebiet in der „Krankenversorgung“ im Universitätsklinikum erhalten, um die Hebammenwissenschaft als eigenständige klinische Disziplin zu verankern und so die Theorie und die Versorgungspraxis besser miteinander zu verzahnen [57]. Die Einbindung von Hochschulen in die klinische Versorgung würde die Möglichkeit eröffnen, neue Orte der Praxisanleitung und Praxisbegleitung sowie der Forschung und Teamentwicklung zu generieren.
6. Hebammenwissenschaftliche Forschung
Mit dem Bachelorabschluss sollen Hebammen die Kompetenz erwerben, sich „Forschungsgebiete […] auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse [zu] erschließen“ (HebG §9 (3) [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html]. Daher sind Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens sowie qualitative und quantitative Forschungsmethoden Teil des Studiums.
Forschungsbereiche der Hebammenwissenschaft liegen laut Wissenschaftsrat [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html] vor allem in der anwendungsorientierten Forschung, insbesondere in der Generierung von Evidenz für Interventionen (Translationsforschung), in der systematischen Überprüfung des Nutzens von Interventionen (klinische Forschung) sowie in deren Überführung in die Routineversorgung (Versorgungsforschung). In der Lancet-Serie zur Weiterentwicklung hebammenwissenschaftlicher Forschung werden Vorhaben zum Erhalt und zur Förderung physiologischer Prozesse, und zwar sowohl bei unauffälliger Schwangerschaft als auch bei bestehenden Risiken oder Komplikationen, als prioritär angesehen [58].
Der Aufbau eines eigenen Forschungsprofils in Gesundheitsberufen in Deutschland ist eine wichtige Aufgabe [55] und Universitäten verfügen über etablierte Forschungsinfrastrukturen, was die Umsetzung größerer klinischer Studien ermöglicht. Bislang sind nur wenige öffentliche Ausschreibungen für Hebammenwissenschaftler*innen relevant. Forschungsanträge der Hebammenwissenschaft können sich kaum gegen Forschungsanträge aus etablierten Forschungsschwerpunkten zu Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, der medizinischen Geburtshilfe oder Bereichen der Grundlagenforschung durchsetzen; das erschwert den Entwicklungsprozess. Es dominieren daher derzeit kleinere hebammenwissenschaftliche Forschungsarbeiten, die zum Teil aus Eigenmitteln der Hochschulen finanziert werden.
Erfahrungen aus Australien und Neuseeland [59] zeigen, dass universitäre Forschungsnetzwerke die pflege- und hebammenwissenschaftliche Expertise verbinden und bei der Erstellung von Forschungsanträgen hilfreich sein können [60] – insbesondere im Hinblick auf interpretativ-hermeneutische Studien, mit denen Ansichten und Erfahrungen von Beteiligten oder bislang unerforschte Phänomene exploriert werden, die in der Disziplin besonders relevant sind [61].
7. Schlussfolgerung
Die Akademisierung des Hebammenberufs bringt – wie 2016 von Expert*innen erhofft [62] – neue Chancen der Professionalisierung und Weiterentwicklung von Hebammentätigkeit und Hebammenwissenschaft mit sich. Um diese Chancen zu nutzen und Studierende bestmöglich auf ihre beruflichen Aufgaben vorzubereiten, ist eine kontinuierliche pädagogisch-didaktische Arbeit an Lehrkonzepten und deren Evaluation sowie der Curriculumentwicklung erforderlich. Weiterentwicklungen der praktischen Hebammentätigkeit müssen eine curriculare Beachtung in der akademischen Hebammenausbildung erhalten, etwa bezüglich des Theorie-Praxis-Transfers, der Entwicklung passender Prüfungsformate wie Fallstudien, OSCE, Reflexionsaufgaben oder Formate von Bachelorarbeiten. Interprofessionelle Lehrangebote sollten entwickelt und regelhaft eingesetzt werden. Damit Bachelorabschlüsse vergleichbar werden, sollten Bildungsziele konsentiert, Prüfungsstandards definiert, die gesetzlich definierten Kompetenzziele operationalisiert und ein Kerncurriculum für Hebammen entwickelt werden. Hierfür bietet der Ausschuss Hebammenwissenschaft in der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) den geeigneten Rahmen.
Gleichzeitig ist die Disziplin aufgefordert, den Kulturwandel in der Praxis der geburtshilflichen Versorgung gemäß dem NGZ [4] aktiv mitzugestalten. Im Zuge des kommenden strukturellen Systemwandels in der Krankenhausplanung [26] besteht die Chance, im ambulanten und im stationären Bereich spezifische Tätigkeitsprofile von Hebammen zur Förderung der physiologischen Schwangerschaft und Geburt sowie des Bindungsaufbaus und des Stillens zu definieren, einschließlich interprofessioneller Versorgungskonzepte im Schnittstellenmanagement [25]. Hier liegen bildungs- und forschungsbezogene Anforderungen eng beieinander; Ergebnisse aus Projektevaluationen sind auf zu bearbeitende Bildungsanforderungen hin zu überprüfen und wiederum in die Curriculumentwicklung aufzunehmen.
Die Gesundheitskompetenz von Studierenden der Hebammenwissenschaft sowie deren pädagogisch-didaktischen Kenntnisse sollten einen höheren Stellenwert bekommen, um Hebammen in die Lage zu versetzen, gesundheitliche Aufklärung und Beratung – als zentrale berufliche Tätigkeiten nach Hebammenhilfevertrag [13] – gesundheitsfördernd und adressat*innengerecht zu gestalten. Für neu zu entwickelnde Tätigkeiten von Hebammen, wie etwa Beratung zu Familienplanung, Verhütung oder Sexualität oder für die Ultraschall-Basisdiagnostik, werden Bildungs- und Evaluationskonzepte benötigt. Auch hierfür könnten Arbeitsgruppen in der GMA gebildet werden.
Zur Verbesserung des Theorie-Praxis-Transfers sollten Hochschulen die Kooperation mit Praxisanleiter*innen aktiv gestalten. Es werden multidimensionale, valide Instrumente zur Evaluation der Lernumgebung in den praktischen Einsätzen benötigt; vorhandene, wie das Australian Midwifery Standards Assessment Tool (AMSAT) [63], sollten übersetzt und kulturell adaptiert werden.
Anmerkungen
ORCIDs der Autorinnen
- Sabine Striebich: [0000-0002-0626-3552]
- Nicola H. Bauer: [0000-0002-7351-0832]
- Kirsten Dietze-Schwonberg: [0000-0001-7649-4754]
- Melita Grieshop: [0000-0002-3317-3501]
- Annette Kluge-Bischoff: [0000-0002-3317-3501]
- Birgit-Christiane Zyriax: [0000-0002-5377-5956]
- Claudia F. Plappert: [0000-0003-1896-3959]
Verabschiedung
Das Positionspapier wurde dem GMA-Vorstand vorgelegt von diesem am 07.05.2024 verabschiedet.
Danksagung
Die Autorinnen des Positionspapiers bedanken sich bei folgenden Expertinnen für ihre Beratung bei der Fertigstellung des Manuskripts:
- Prof. Anne Wiedermann, Professur für Hebammenwissenschaft, Fakultät Interdisziplinäre Studien an der Hochschule Landshut
- Prof. Dr. Susanne Grylka, Leiterin Forschung Institut für Hebammenwissenschaft und reproduktive Gesundheit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
- Dr. Astrid Krahl, Studiengangleitung MSc Hebamme am Institut für Hebammen, Departement Gesundheit der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Autorinnen danken Emine Babac für die Übersetzung des Artikels.
Interessenkonflikt
Die Autorinnen erklären, dass sie keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.
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[3] Striebich S, Plappert C. Geschlechtersensible Sprache in der Hebammenarbeit: Wieviel sprachliche Geschlechterneutralität verträgt sich mit dem Schutz der Vulnerabilität von Müttern und ihren Kindern? Ein Diskussionsbeitrag. Z Hebammenwiss. 2023;11:15-20.
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Anhänge
Anhang 1 | Auszüge aus dem Hebammengesetz (Anhang_1.pdf, application/pdf, 145 KBytes) |